Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien |
Internet | Städtebauförderung |
Antragsteller | Kommunen in Baden-Württemberg |
Förderungen | Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de Förderschwerpunkte mit Bezug zu Klimaschutz: |
Förderhöhe | Anteilsfinanzierung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, für Sportstätten bis 90 Prozent. |
Fristen | 6. Oktober 2025 (Ausschreibung 2026) Das Antragsverfahren wird derzeit digitalisiert und den Kommunen zeitnah zur Verfügung gestellt. |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Städtebauförderung
