| Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien |
| Internet | Programmausschreibung 2027 vom 21. April 2026 |
| Antragsteller | Kommunen in Baden-Württemberg |
| Förderungen | Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de Förderschwerpunkte mit Bezug zu Klimaschutz einschließlich Suffizienz (Auswahl): Im Landessanierungsprogramm und in den Bund-Länder-Programmen gelten die gleichen Förderschwerpunkte. Die Umsetzung erfolgt einheitlich nach den Städte- 1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP) |
| Förderhöhe | Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von in der Regel 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. |
| Fristen | Anträge auf Aufnahme neuer städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen und Aufstockungsanträge für laufende Erneuerungsmaßnahmen sind bis zum 2. November 2026 zu stellen. Bei mehreren Anträgen ist die Kommune verpflichtet, zeitgleich mit der Antragstellung eine numerische Priorisierung der Anträge vorzunehmen. Hinweis: Das Ministerium strebt die Einführung einer vollständig digitalen Antragstellung über die zentrale E-Government-Plattform des Landes service-bw an. Hierfür ist zwingend ein Benutzerkonto bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) einzurichten. |
| Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Städtebauförderung