Städtebauförderung

Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien
Internet

Städtebauförderung

Programmausschreibung 2027 vom 21. April 2026

AntragstellerKommunen in Baden-Württemberg
Förderungen

Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de

Förderschwerpunkte mit Bezug zu Klimaschutz einschließlich Suffizienz (Auswahl):
1. Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien.
2. Neustrukturierung, Transformation und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, z. B. für den Wohnungsneubau, Gewerbe und immer wichtiger werdende Infrastrukturprojekte wie Einrichtungen zur Kinderbetreuung und Pflegeheime
3. Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Stadt- und Ortszentren, insbesondere durch die Sicherstellung der Nahversorgung und Daseinsvorsorge sowie die Aufwertung des öffentlichen Raumes.
4. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur ökologischen Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten, Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur und des Wohnumfeldes durch Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen; Maßnahmen zur Unterstützung des Holzbaus stehen in besonderem Fokus.
5. Stabilisierung, Aufwertung und Fortentwicklung bestehender Gewerbegebiete, insbesondere im Hinblick auf eine effiziente Flächenausnutzung und qualitätsvolle öffentliche Räume, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken.

Im Landessanierungsprogramm und in den Bund-Länder-Programmen gelten die gleichen Förderschwerpunkte. Die Umsetzung erfolgt einheitlich nach den Städte-
bauförderungsrichtlinien des Landes. Die Programmschwerpunkte der einzelnen Bund-Länder-Programme lauten:

1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)
2. Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)

FörderhöheDie Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von in der Regel 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Fristen

Anträge auf Aufnahme neuer städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen und Aufstockungsanträge für laufende Erneuerungsmaßnahmen sind bis zum 2. November 2026 zu stellen.

Bei mehreren Anträgen ist die Kommune verpflichtet, zeitgleich mit der Antragstellung eine numerische Priorisierung der Anträge vorzunehmen.

Hinweis: Das Ministerium strebt die Einführung einer vollständig digitalen Antragstellung über die zentrale E-Government-Plattform des Landes service-bw an. Hierfür ist zwingend ein Benutzerkonto bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) einzurichten.

Verwandte SuchbegriffeSuffizienz