| Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien |
| Internet | Städtebauförderung |
| Antragsteller | Kommunen in Baden-Württemberg |
| Förderungen | Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de Förderschwerpunkte mit Bezug zu Klimaschutz: |
| Förderhöhe | Anteilsfinanzierung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, für Sportstätten bis 90 Prozent. |
| Fristen | 6. Oktober 2025 (Ausschreibung 2026) |
| Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Städtebauförderung