Umweltinnovationsprogramm

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Jede/r kann eine Förderung erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), KfW Bankengruppe
Internet

Umweltinnovationsprogramm

KfW 230

AntragstellerKommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände, sonstige Zweckverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, sonstige natürliche und juristische Personen; KMU werden bevorzugt gefördert.
FörderungenGefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen. Neben Maßnahmen mit Umweltschutzbezug sind Ressourceneffizienz (einschließlich Materialeinsparung) und Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Minderung als Förderthemen definiert. 
Förderhöhe

Investitionszuschuss bis zu 30 % oder zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

Eine Finanzierung aus diesem Programm kann nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesfördermitteln kumuliert werden. Für Stromerzeugungsanlagen und KWK-Anlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) parallel in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. 

Fristenkeine Fristen (zweistufiges Verfahren)
Verwandte SuchbegriffeModellprojekte, Pilotprojekte