Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), KfW Bankengruppe |
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Antragsteller | Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände, sonstige Zweckverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, sonstige natürliche und juristische Personen; KMU werden bevorzugt gefördert. |
Förderungen | Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen. Neben Maßnahmen mit Umweltschutzbezug sind Ressourceneffizienz (einschließlich Materialeinsparung) und Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Minderung als Förderthemen definiert. |
Förderhöhe | Investitionszuschuss bis zu 30 % oder zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 70 % der förderfähigen Kosten Eine Finanzierung aus diesem Programm kann nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesfördermitteln kumuliert werden. Für Stromerzeugungsanlagen und KWK-Anlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) parallel in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. |
Fristen | keine Fristen (zweistufiges Verfahren) |
Verwandte Suchbegriffe | Modellprojekte, Pilotprojekte |