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Unternehmen machen Klimaschutz

Das Land Baden-Württemberg fördert Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzvorhaben.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW der Umwelttechnik BW GmbH, Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Internet

Klimaschutz-Unternehmen

Antragsteller

Unternehmen jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg.

Förderungen

Das Förderprogramm ist Teil der Strategie „Unternehmen machen Klimaschutz“und gliedert sich in zwei Bausteine:
1. Beratungsförderung: Ziel ist, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Trans­formationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einspar­möglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.
2. Investitionsförderung: Der zweite Baustein zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme.

Förderhöhe

1. Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B mit weiterführenden, vertiefenden Beratungsinhalten setzt den Abschluss einer Klimaschutz­vereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die mögliche Maximalförderung liegt hier bei insgesamt 9.000 Euro (2 mal 5 AT mit jeweils maximal 75 % bzw. 900 Euro pro AT).

2. Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.

Fristen

Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich. Anträge für die Investitionsförderung können in 2023 zum 15. November, in den Folgejahren jeweils zum 31. März und 30. September, gestellt werden.
(Geltungsdauer: 31.12.2027)

Verwandte Suchbegriffe

Carbon Footprint, CO2-Bilanzierung, Energiemanagement, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft