Ansprechstellen | L-Bank |
Internet | Wohnen mit Zukunft |
Antragsteller | natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften als Nutzer und Eigentümer oder Erwerber einer Wohnimmobilie |
Förderungen | Gefördert werden Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien für Neubauten und bei Sanierungen: Die Kombination eines Darlehens aus dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ ist mit anderen Programmen von Bund und Land ist möglich. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 € und Laufzeiten von bis zu 30 Jahren; 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre |
Voraussetzungen | - privates Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - eine der Wohneinheiten muss der Antragsteller selbst nutzen - das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen - beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen - die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden - eine Energieberatung sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung wird empfohlen - zu KWK: Wärmegeführte KWK-Anlage zur Wärmeversorgung |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Solarwärme, Solaranlagen, Holzheizung, Pellets |
Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
