Ansprechstellen | Baden-Württemberg Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH |
Internet | |
Antragstellende | Kommunen, Interkommunale Kooperationen sind möglich - in diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen |
Inhalt | Kommunen erhalten Prämien für Wohnflächenreduzierung, Wiedervermietung und Beratung. Die Prämien sind seitens der Kommunen nach Verbuchung im kommunalen Haushalt flexibel verwendbar, so dass diese vor Ort zielführende wohnungspolitische Themenschwerpunkte setzen und geeignete Maßnahmen umsetzen können. Es ist der Bewilligungsstelle kein Verwendungsnachweis vorzulegen. |
Förderhöhe | bei Wohnflächenreduzierung um mind. 15 m2 durch Umzug
Wiedervermietungsprämie bei Aktivierung von leerstehendem Wohnraum:
Beratungsprämie für die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum
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Fristen | Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet. |
Schlagworte | Miete, Wohnraum, Reduzierung, Suffizienz |