Zukunft Biogas Plus

Innovative Lösungen für eine zirkuläre Bioökonomie: Stärkung von Biogasanlagen als wichtiger Baustein im System der erneuerbaren Energien und Rohstoffe

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH
Internet

Förderprogram Zukunft Biogas Plus

Verwaltungsvorschrift (VwV) Bioökonomie Innovativ

Bekanntmachung Biogas Plus

weitere Förderprogramme des MLR

Antragstellende
  • Unternehmen in BW
  • Kommunen (Städte und Gemeinden) sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, Zusammenschlüsse, Zweckverbände,
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen in BW
  • Verbände, Innovationsagenturen, Kammern, regionale Wirtschaftsförderung
  • gemeinnützige Organisationen und Vereine
Inhalte

Die Biogasstrategie adressiert drei Strategiefelder:

  1. Transformation des Anlagenbestands hin zu einer systemdienlichen Biogaserzeugung. Beispiele: Biomethanerzeugung und -einspeisung, Flexibilisierung des Anlagenbestands, Kombination mit anderen erneuerbaren Energieträgern.
  2. Anpassung des Substrateinsatzes. Beispiele: Steigerung der Reststoffnutzung, Wirtschaftsdünger (Gülle/Mist), Bioabfälle, biodiversitätsfördernde Substrate.
  3. Einbindung in Bioökonomie-Konzepte. Beispiele: Nutzung und höhere In-Wertsetzung von Gärprodukten (Fasern für stoffliche Nutzung, Torfersatz, Mineraldüngerersatz) und in Zukunft die Bereitstellung von erneuerbaren Kohlenwasserstoffen oder auch grünen Molekülen für die chemische Industrie.
Förderhöhe

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteils- beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projektes. 

Mindestens 50 000 €, maximal:

  • 250 000 € (Nummer 4.1)
  • bzw. 80 000 Euro (Nummer 4.2)
  • bzw. 1 200 000 € (Nummer 4.3 bis 4.5)
Fristen

Einstufiges Antragsverfahren: Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) können 

zum 1. Juli 2025 und zum 1. September 2025 eingereicht werden.

Verwandte BegriffeBioökonomie