| Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz |
| Internet | Förderrichtlinie vom 1. Mai 2026 (Geltungsdauer: 31.12.2026) |
| Antragsberechtigte | Förderung erhalten können natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland. Hierzu gehören insbesondere:
|
| Förderungen | Gefördert werden Vorhaben in Auen von Fließgewässern. Ausgenommen sind Auen an Bundeswasserstraßen (gem. § 1 Absatz 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)).
|
| Förderhöhe | Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, bei Ländern bis zu 50 Prozent. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag von zehn Millionen Euro begrenzt. |
| Fristen | Projektskizzen können ganzjährig bis ca. ein halbes Jahr vor Ablauf der Antragsfrist am 31.12.2026 eingereicht werden. |
Auenrenaturierung an Fließgewässern