| Ansprechstellen | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH |
| Internet | Förderprogramm Bioökonomie als Innovationsmotor Verwaltungsvorschrift vom 9. Mai 2025 (Geltungsdauer: 31.12.2029) |
| Antragstellende | Einrichtungen aus Baden-Württemberg, z. B.
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| Inhalt | Die Förderung bezieht sich auf das Handlungsfeld „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Förderprojekte können sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte beziehen:
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| Förderhöhe | Fördersätze von 25 % bis 80 % und zwischen 50.000 Euro bis 1,2 Mio. Euro pro Vorhaben, bei Verbünden bis zu 600.000 Euro pro Verbundpartner. Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel und der in der VwV und im jeweiligen Förderaufruf definierten Obergrenzen nach den Erfordernissen des beantragten Projektes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (Projektförderung) gewährt. |
| Fristen | Einstufiges Antragsverfahren: Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) im Förderaufruf vom 25. November 2025 sind bis zum 1. Mai 2026 einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden. Zu den Antragsformularen. Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt: E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de |
Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum
vdivde-it.de