Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum

Das Programm des Landwirtschaftsministeriums initiiert die Vernetzung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen und unterstützt die Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren basierend auf nachwachsenden Rohstoffen

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH
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Förderprogramm Bioökonomie als Innovationsmotor

Verwaltungsvorschrift vom 9. Mai 2025 (Geltungsdauer: 31.12.2029)

Förderaufruf vom 25. November 2025

Antragstellende

Einrichtungen aus Baden-Württemberg, z. B.

  • a) Unternehmen
  • b) Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände  ("Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts")
  • c) Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen  
  • d) Verbände sowie Akteure des Innovationsgeschehens und der Wissensverbreitung
  • e) gemeinnützige Organisationen und Vereine, Sportvereine 
Inhalt

Die Förderung bezieht sich auf das Handlungsfeld „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Förderprojekte können sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte beziehen:

  • Ressourcen- und Rohstoffbasis für die nachhaltige Bioökonomie
  • Ernährungssysteme und Lebensmittel der Zukunft
  • Hochwertige biobasierte Materialien für vielfältige Anwendungen
  • Weiterentwicklung von Biogasanlagen für eine zirkuläre Bioökonomie.
Förderhöhe

Fördersätze von 25 % bis 80 % und zwischen 50.000 Euro bis 1,2 Mio. Euro pro Vorhaben, bei Verbünden bis zu 600.000 Euro pro Verbundpartner. 

Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel und der in der VwV und im jeweiligen Förderaufruf definierten Obergrenzen nach den Erfordernissen des beantragten Projektes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (Projektförderung) gewährt.

Fristen

Einstufiges Antragsverfahren: Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) im Förderaufruf vom 25. November 2025 sind bis zum 1. Mai 2026 einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden. 

Zu den Antragsformularen.

Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt:

E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Telefon: +49 711 658355-55