Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Der Programmteil für Nichtwohngebäude zielt auf die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, einschließlich der Fachplanung und Baubegleitung sowie einer Zertifizierung als "Nachhaltiges Gebäude".

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), KfW Bankengruppe
Internet

BEG NWG

Nichtwohngebäude – Kredit (KfW 263)

Kommunen – Kredit (KfW 264)

Kommunen – Zuschuss (KfW 464)

AntragstellerAntragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisa-
tionen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Förderungen1. Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung zu einem Effizienzgebäude Denkmal, 70, 55 und 40, entweder in der EE-Klasse (mehr als 65 % erneuerbare Wärme und Kälte aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme) oder NH-Klasse (bei Erreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats)
2a. Fachplanung und Baubegleitung (durch bei der dena gelistete/n Energieeffizienz-Experten/-in)
2b. Zertifizierungen gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“
Förderhöhe

1.: Zuschüsse (nur für kommunale Antragsteller) oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €); entsprechend werden Tilgungszuschüsse bis 15 % oder Zuschüsse für Kommunen bis 30 % (Sanierung EH 40 NH) gewährt; Bonus für Erreichen der NH-Klasse in Höhe von 5 % (zuvor bereits berücksichtigt); zusätzlich Worst Performing Buildings-Bonus (WPB) in Höhe von 10 %, wenn diese auf das Niveau EH 40 EE oder NH, EH 55 EE oder NH, EH 70 EE oder NH saniert werden. Im zweiten Halbjahr 2026 wird zudem ein Bonus für Serielles Sanieren von Nichtwohngebäuden (voraussichtlich in Höhe von 15 % für das Niveau EH 40 EE oder NH, EH 55 EE oder NH und in Höhe von 5 % bei EH 70 EE oder NH) eingeführt, der mit den Boni für NH-Klasse und WPB kumulierbar ist. Eigenleistungen (Materialkosten) können ebenfalls gefördert werden. Anlagen zur Stromversorgung wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

2a und 2b.: Tilgungszuschuss (bei kommunalen Antragstellern auch als direkter Zuschuss) in Höhe von 50 % bei einem maximalen Kreditbetrag (bzw. förderfähigen Kosten) von jeweils bis 10 € pro m² Nettogrundfläche und max. 40.000 € (entspricht maximal 20.000 Euro Fördersumme).

Kumulierung: mit EEG und BEG EM ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %; für kommunale Antragsteller bis 90 %.

Fristen

keine Fristen; alle Anträge sind bei der KfW zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030.

Hinweis: Die erneute Beantragung einer anderen BEG-Förderung ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines BEG-geförderten Vorhabens möglich.

Dokumente

Richtlinie BEG NWG vom 17.07.2026

Mustervortrag Zukunft Altbau

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