| Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Internet | BAFA Energieberatung Wohngebäude |
| Antragsteller | Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter |
| Förderungen | Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude beinhalten: Hinweis: Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. |
| Förderhöhe | Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten: - Max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser - Max. 850 € für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten - Für WEG einmalig bis zu 250 € Zuwendung pro Beratung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen |
| Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer: 1.07.2023 bis 31.12.2026) |
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)