Elektrofahrzeuge für Carsharing

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bezuschusst die Anschaffung vollelektrischer Carsharing-Fahrzeuge an ländlichen, defizitären und bislang nicht erschlossenen Standorten, um umweltfreundliche, gemeinschaftliche Mobilität auszubauen.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
InternetVerkehrsministerium
AntragstellungAntragsberechtigt sind in Baden-Württemberg tätige Carsharing-Unternehmen; Wohnungsbaugesellschaften (bei Betrieb eines Carsharing-Angebots oder als unmittelbarer Zuwendungsempfänger); Vereine und Genossenschaften mit Carsharing-Angeboten. 
FörderungenGefördert wird die Anschaffung von ausschließlich vollelektrischen Carsharing-Fahrzeugen (Neu- oder Gerbrauchtfahrzeuge, die maximal ein Jahr alt sind). Das Carshairng-Angebot muss öffentlich zugänglich sein und einen Mindestabstand von 600 Metern zu bestehenden Angeboten haben. Sammelanträge sind möglich (bis 14 Fahrzeuge pro Land-/Stadtkreis). 
FörderhöheDie Förderung erfolgt im Rahmen einer einmaligen Projektförderung und wird als Zuschuss gewährt. Als Finanzierungsart wird grundsätzlich eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 15.000 Euro festgelegt. Der maximale Zuschuss dabei kann höchstens 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Fahrzeug betragen.
FristenFörderanträge können bis zum 20. November 2025 (Antragszeitraum) eingereicht werden. 
Verwandte SuchbegriffeE-Carsharing, ländlicher Raum, Elektrocarsharing, Elektro-Carsharing, Elektrofahrzeug