Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Internet | Verkehrsministerium |
Antragstellung | Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg tätige Carsharing-Unternehmen; Wohnungsbaugesellschaften (bei Betrieb eines Carsharing-Angebots oder als unmittelbarer Zuwendungsempfänger); Vereine und Genossenschaften mit Carsharing-Angeboten. |
Förderungen | Gefördert wird die Anschaffung von ausschließlich vollelektrischen Carsharing-Fahrzeugen (Neu- oder Gerbrauchtfahrzeuge, die maximal ein Jahr alt sind). Das Carshairng-Angebot muss öffentlich zugänglich sein und einen Mindestabstand von 600 Metern zu bestehenden Angeboten haben. Sammelanträge sind möglich (bis 14 Fahrzeuge pro Land-/Stadtkreis). |
Förderhöhe | Die Förderung erfolgt im Rahmen einer einmaligen Projektförderung und wird als Zuschuss gewährt. Als Finanzierungsart wird grundsätzlich eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 15.000 Euro festgelegt. Der maximale Zuschuss dabei kann höchstens 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Fahrzeug betragen. |
Fristen | Förderanträge können bis zum 20. November 2025 (Antragszeitraum) eingereicht werden. |
Verwandte Suchbegriffe | E-Carsharing, ländlicher Raum, Elektrocarsharing, Elektro-Carsharing, Elektrofahrzeug |