| Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe |
| Internet | KfW 432 |
| Antragsteller | Kommunen, deren Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände und Gemeindeverbände |
| Förderungen | Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, mit denen Kommunen die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigen können. Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen: 1. Integrierte Quartierskonzepte Ein integriertes Quartierskonzept zeigt, wie Sie
2. Sanierungsmanagement Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:
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| Förderhöhe | max. 75 % der förderfähigen Sach- bzw. Personalkosten, bis 90 % für finanzschwache Kommunen Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Außerdem möglich ist die weitere Förderung einer Person, die bereits für ein Vorhaben aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als Klimaschutzmanager*in bezuschusst wurde. |
| Fristen | keine Fristen; Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach neuen Förderbedingungen zu beantragen. |
| Verwandte Suchbegriffe | Personalstellen, Sanierungsmanager |
Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (432)