| Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) |
| Internet | Verwaltungsvorschrift vom 26.03.2026 (Geltungsdauer: 30. April 2032) |
| Antragsteller | Unternehmen auch gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen. |
| Förderungen | EnergizeBW unterstützt Unternehmen und andere Akteure dabei, Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und zu erschließen sowie erneuerbare Energien zur Dekarbonisierung der Energieversorgung zu nutzen. EnergizeBW wird im Rahmen des Dachprogramms BWPLUS (Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung) durchgeführt. Im Programm EnergizeBW bestehen Förderaufrufe mit wechselnden Schwerpunkten. Im ersten Förderaufruf vom 23. April 2026 wird die Erstellung von Energiefahrplänen gefördert. Unternehmen konkretisieren in diesen Plänen, wie sie die Dekarbonisierung ihrer Betriebe vorantreiben und die Energieeffizienz steigern können. |
| Förderhöhe | Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen an einem Standort in Baden-Württemberg, die nicht im Rahmen einer Bundesförderung gefördert werden. Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für sonstige antragsberechtigte Einrichtungen beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, für große Unternehmen 30 %. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 50.000 Euro. |
| Fristen | Energiefahrpläne auf Basis des aktuellen Förderaufrufs können bis 15.12.2026 beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Stichtagen (15. Juni, 15. September, 15. Dezember 2026). Einzureichen sind die Anträge auf elektronischem Weg über die Website des Projektträgers Karlsruhe (PTKA). |
EnergizeBW