Entsiegelungsprämie

Die Entsiegelungsprämie belohnt Kommunen für ihr Engagement bei der Entsiegelung kommunaler Flächen.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
InternetEntsiegelungsprämie
AntragstellendeAntragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg.
Inhalt

Ziel der Prämie ist es, durch den Einsatz von freiwilligen Entsiegelungsmaßnahmen eine Rückführung der Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Förderungsfähig sind die:

  • dauerhafte Vollentsiegelung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen im öffentlichen Raum und
  • dauerhafte Teilentsiegelung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen im öffentlichen Raum.
Förderhöhe

Abhängig von den Gesamtausgaben werden Zuschüsse wiefolgt gewährt:

1) Vollentsiegelung: zwischen 16.000 Euro bei Gesamtkosten ab 20.000 Euro bis 40.000 Euro bei Gesamtkosten ab 50.000 Euro.
2) Teilentsiegelung: zwischen 12.000 Euro bei Gesamtkosten ab 20.000 Euro bis 24.000 Euro bei Gesamtkosten ab 40.000 Euro.

Fristenkeine Fristen; das Antragsformular steht auf der Seite der Landsiedlung bereit. Diese nimmt Ihren Antrag per Mail unter post23@landsiedlung.de entgegen. 
Verwandte SuchbegriffeFlächenmanagement, Renaturierung, Schwammstadt, Naturschutz, Ökopunkte, Blühwiese, Blühstreifen