| Ansprechstellen | Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg, Regierungspräsidien |
| Internet | ELR |
| Antragsberechtigte | Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich fallenden Einzelprojekte. |
| Förderungen | Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung im Ländlichen Raum. 1. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. 2. „Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)": Bei einer Bewerbung sind von den Gemeinden die drei Handlungsfelder "flächensparende Siedlungsentwicklung", "demografische Entwicklung", und "Schutz von Natur und Landschaft", insbesondere im Sinne von kommunalem Klimaschutz und Klimaresilienz, intensiv zu bearbeiten. Soweit Bewerbungen besonders modellhafte Ansätze/Projekte in den Themenfelder Klimaschutz/-resilienz (z.B. Schwammstadtmodelle, Verschattungen, Hitzevorkehrungen, Projekte zur Entsiegelung/ Flächensparen) aufweisen, die übertragbare Erkenntnisse für das ELR und andere vergleichbaren Gemeinden erwarten lassen, kann mit der Antragstellung eine erhöhte modellhafte Förderung beantragt und gewährt werden. |
| Förderhöhe | 1. Ausschreibung 2027 - Im Bereich Innenentwicklung/Wohnen können unrentierliche Ausgaben von Gemeinden zur Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale mit bis zu 75 % gefördert werden. Eine erhöhte Förderung ist für besonders modellhafte innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz, z. B. durch Vorhaben zur Umsetzung des „Schwammdorf“-Konzepts, möglich. Die Förderung kann mit bis zu 50 %, max. 1.000.000 Euro erfolgen. 2. MOGENA: Der Fördersatz richtet sich nach der Modellhaftigkeit der Maßnahme. Das Budget pro MOGENA beträgt bis zu 5 Mio. € (bis zu 8 Mio. € pro interkommunaler MOGENA). |
| Fristen | 1. Ausschreibung 2027 vom 22. Mai 2026: Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. 2. MOGENA: In einem landesweiten Wettbewerbsverfahren werden alle Anträge, die bis Ende Mai eines Jahres bei den Regierungspräsidien eingegangen sind, bis September durch das MLR entschieden. |
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)