| Ansprechstellen | Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) |
| Internet | Innovationsfonds |
| Antragsberechtigte | Unternehmen |
| Förderungen | Der Innovationsfonds fördert
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| Förderhöhe | Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Finanziert werden bis zu 60 % der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation, sowie bis zu 60 % der Kapitalkosten bei kleinen Projekten. Die Auszahlung des Zuschusses wird flexibel auf Basis der finanziellen Notwendigkeiten des spezifischen Projekts geregelt und hängt zudem von der Erreichung von Meilensteinen des Projektes ab. Zuschüsse aus dem Programm können mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Der Zuschuss des Innovationsfonds wird nicht als staatliche Beihilfe betrachtet. |
| Fristen | Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben. Die Aufrufe erfolgen getrennt zum einen für Großprojekte ohne Obergrenze der Gesamtkapitalkosten („large-scale call“), sowie für kleine Projekte mit Gesamtkapitalkosten unter EUR 7,5 Mio. („small-scale call“). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte beginnt i.d.R. jedes Jahr im Herbst, die für kleine Projekte im Frühjahr. Derzeit bestehen keine offenen Aufrufe. Bewerbungsverfahren für die Calls für Großprojekte und auch für kleine Projekte sind einstufig. Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA). |
| Verwandte Suchbegriffe | Klimaneutralität, Netto-Null, Treibhausgasneutralität |
EU-Innovationsfonds