| Ansprechstellen | Projektträger Jülich (PtJ) |
| Internet | PtJ |
| Antragsteller | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. |
| Förderungen | Vier Varianten einer Paketförderung: Variante 1: Neue Tankstelle und neue Fahrzeuge Variante 2: Ausbau einer bestehenden Tankstelle auf die Anforderungen der AFIR und neue Fahrzeuge Variante 3: Neue Tankstelle (Fahrzeuge für Auslastung vorhanden oder in Beschaffung) Variante 4: Für eine bereits realisierte oder in Planung/Bau befindliche AFIR-konforme Tankstelle sind für deren Auslastung auch Fahrzeuge förderfähig. |
| Förderhöhe | - Wasserstofftankstelle: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben (max. 4 Mio. Euro pro HRS) - Nutzfahrzeuge: bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben (max. 3 Mio. Euro pro Paketantrag) - Gesamtpaket: max. 7 Mio. Euro pro Antrag |
| Fristen | - Antragsbeginn: 28. Januar 2026 - Antragsende: 31. Mai 2026 |
Förderaufruf: Wasserstofftankstellen & Nutzfahrzeuge