| Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) |
| Internet | Wildnisfonds |
| Antragsberechtigte | Der Wildnisfonds richtet sich an Besitzer*innen von geeigneten Wald-, Moor-, oder Auenflächen. Stiftungen und Naturschutzorganisationen können diese Flächen oder das Nutzungsrecht an diesen Flächen mit Mitteln des Wildnisfonds erwerben. Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Nicht antragsberechtigt sind die Länder. |
| Förderungen | Über den Bundesnaturschutzfonds fördert der Wildnisfonds des Bundesumweltministeriums den Ankauf von Flächen und Nutzungsrechten für die Entwicklung von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland. Wildnisgebiete sollen mindestens 500 oder sogar 1.000 Hektar groß sein. Förderfähige Flächen müssen nicht schon per se diese Größe erreichen. Sie müssen aber so erweitert werden oder selbst ein schon bestehendes Gebiet erweitern können, dass perspektivisch ein großes, unzerschnittenes Wildnisgebiet entstehen kann. Gefördert werden können Vorhaben, die im Ankauf oder Eintausch einer Fläche oder dem Ausgleich für einen dauerhaften Nutzungsverzicht bestehen, nebst Nebenkosten und verbunden mit der Sicherung der Fläche für die Wildnisentwicklung |
| Förderhöhe | Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwen dungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für den Erwerb der Flächen oder für den Ausgleich eines dauerhaften Nutzungsverzichtes inklusive der notwendigen Erwerbsnebenkosten. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 100 % dieser Ausgaben. Im Falle einer 100 %-Förderung stellt dies eine Vollfinanzierung dar, wenn der Kauf der Fläche oder des Nutzungsrechts anderweitig nicht zustande kommen könnte. Das notwendige Eigeninteresse wird durch die verpflichtende Übernahme der dauerhaften Folgekosten (Grundsteuer, Verkehrssiche rungspflichten etc.) dokumentiert. Die Finanzierung kann grundsätzlich auch anteilig durch andere öffentliche Mittel (z. B. kommunale oder Landesmittel) und nichtöffentliche Mittel Dritter erfolgen. Die Höhe des Förderanteils ist ent sprechend anzupassen. |
| Fristen | Anträge können bis zum 31.12.2030 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. |
Förderaufruf Wildnisfonds