Ansprechstellen | Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
Internet | Förderinitiative des Fußverkehr |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. |
Förderungen | Gefördert werden sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen des Fußverkehrs, u. a.: 1. Umgestaltung und Verkehrsberuhigung des Straßenraums 2. Auf- und Ausbau von intermodalen Netzwerkstrukturen 3. Maßnahmen zur Verknüpfung von Fußverkehr und ÖPV / SPV 4. Fußgängerfreundliche Querungsanlagen 5. Lückenschluss im Fußwegenetz 6. Planungs- und Forschungsgrundlagen für spätere investive Vorhaben 7. Handlungsleitfäden |
Förderhöhe | Die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Bund legt die Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsteils fest, nachdem der Antrag geprüft wurde. |
Fristen | Die Projektauswahl für die erste Förderperiode ist bereits erfolgt. In Abhängigkeit von verfügbaren Haushaltsmitteln können gegebenenfalls weitere Vorhaben zur Förderung vorgesehen werden. Besonders innovative und modellhafte Projektideen können als Projektskizze an das BALM gerichtet werden unter Fussverkehr@. balm.bund.de |
Förderinitiative Fußverkehr
