| Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Landwirtschaftlichen Rentenbank, Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz |
| Internet | Förderrichtlinie vom 16. April 2026 (Geltungsdauer: 31.12.2029) |
| Antragsteller | Die Förderung richtet sich an alle Akteure, die für eine erfolgreiche Wiedervernässung zusammenarbeiten: Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen. Die Antragsberechtigung ist abhängig vom jeweiligen Fördermodul. |
| Förderungen | Die Förderrichtlinie Palu ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung. Sie bietet ein umfassendes Förderangebot für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung dieser Flächen. Die Förderung besteht aus vier Modulen: Modul 1: Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten - 1.A: Eigentumsübergreifende und individuelle Beratungsleistungen zu flächenbezogenen Wiedervernässungsmaßnahmen - 1.B: Betriebsübergreifende und individuelle Beratungsleistungen zu nassen Nutzungsoptionen und betrieblichen Umsetzungskonzepten Modul 2: Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung - 2.A Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen - 2.B: Schaffung der technischen und hydrologischen Voraussetzungen Modul 3: Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung - 3.A: Ausgleich für den Wertverlust land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in Abhängigkeit von dauerhaft einzuhaltenden Wasserständen - 3.B: Ausgleich für die Ertragsverluste nach Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen Modul 4: Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung - 4.A: Ankauf von Spezialtechnik und -ausrüstung sowie die notwendigen Anpassungen vorhandener Technik und Ausrüstung für die nasse Nutzung von Moorbodenflächen nach Wiedervernässung - 4.B: investive Anpassungen der Flächen für Paludikulturen - 4.C: Neu- und Umbau baulicher und technischer Einrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung von Erntegut aus der nassen Bewirtschaftung - 4.D.1: betriebsübergreifende Beratungsleistungen - 4.D.2: individuelle Beratungsleistungen - 4.E: Schulungen |
| Förderhöhe | Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt 3.000 Euro. Modul 1: Zuschüsse bis 100 % der förderfähigen Ausgaben und max. 15.000 Euro (Moorfläche zwischen 5 und 50 ha), 25.000 Euro (50 bis 200 ha) bis 30.000 Euro (mehr als 200 ha); die Vorhabenszeit beträgt bis 2 Jahre Modul 2. Zuschüsse bis 100 % der förderhähigen Ausgaben; die Vorhabenszeit beträgt bis 4 Jahre (2.A) bzw. bis 3 Jahre (2. B) Modul 3: Festbetrag in Form einer Kompensation. Die Höhe der Kompensation wird auf der Basis standardisierter Werte durch den „Kompensationsrechner“ ermittelt, der von der zuständigen Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt wird. Alternativ kann ein Gutachten zur Ermittlung der Kompensation eingereicht werden. Erfolgt die Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Veröfffentlichung der Richtlinie, wird ein Geschwindigkeitsbonus von 20 % gewährt; die Vorhabenszeit beträgt bis 2 Jahre (3.A) bzw. bis 7 Jahre (3.B). Modul 4: Zuschüsse zwischen 70 und 80 % abhängig von der Vernässungsstufe; die Vorhabenszeit beträgt bis 2 Jahre (4.A, 4.D und 4.E) bzw. bis 3 Jahre (4.B und 4.C) Bei einer modulübergreifenden Antragstellung (nur möglich in Leuchtturmregionen mit einer Mindestflächengröße der Moorböden in der Moorregion von 5.000 Hektar) beträgt die Vorhabenszeit bis 13 Jahre. Hierbei können auch Personalausgaben für die übergeordnete Projektkoordination in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. |
| Fristen | Die Antragsverfahren sind grundsätzlich zweistufig. In der ersten Stufe führt die Rentenbank ein Interessenbekundungsverfahren durch. Dieses wird auf der Webseite der Rentenbank veröffentlicht. Dort wird auch bekannt gegeben, für welchen Zeitraum das Interessenbekundungsverfahren geöffnet ist. |
Förderrichtlinie Palu