Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024

Förderung, um Hochwasserrisiken zu mindern, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und Energie zu sparen (Wärmerückgewinnung)

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM),
Regierungspräsidien, zuständige Wasserbehörden
Internet

Förderung Wasserbau und Gewässerökologie

Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (Geltungsdauer: 31.12.2031)

Antragstellende

Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (komm. Anteil > 50%)

Nicht antragsberechtigt: Landkreise sowie die Zweckverbände Landeswasserversorgung,  Bodenseewasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und "Kleine Kinzig".

Förderungen

Die Richtlinie enthält eine Vielzahl an Fördergegenständen in den zwei Schwerpunktbereichen “Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung” und “Wasserbau und Gewässerökologie”. Exemplarisch genannt seinen: 

  • Ausgaben für die Beseitigung von Hochwasser- und Unwetterschäden (VwV 10.1.3)
  • Ausgaben für spezifisch strukturverbessernde Vorhaben (VwV 10.1.4)
  • Hochwasserschutz und Schutz vor nachteiligen Folgen von Starkregenereignissen und Sturzfluten (VwV 12.1)
  • Naturnahe Entwicklung (von Gewässern) (VwV 12.5)
  • Flussgebietsuntersuchungen, Gewässerentwicklungskonzepte und –pläne, Gutachten (VwV 12.7)
FörderhöheAnteilsfinanzierung mit Förderquote 50 %, mindestens 10.000 €
FristenFörderanträge sind spätestens bis einschließlich 1. Oktober vor Beginn des Jahres, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll, bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen.
Verwandte Suchbegriffe Versorgungssicherheit, Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserschutzgebiete, Renaturierung, Wiedervernässung, Flussauen, Polderflächen, Retention