| Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Regierungspräsidien, zuständige Wasserbehörden |
| Internet | Förderung Wasserbau und Gewässerökologie Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (Geltungsdauer: 31.12.2031) |
| Antragstellende | Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (komm. Anteil > 50%) Nicht antragsberechtigt: Landkreise sowie die Zweckverbände Landeswasserversorgung, Bodenseewasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und "Kleine Kinzig". |
| Förderungen | Die Richtlinie enthält eine Vielzahl an Fördergegenständen in den zwei Schwerpunktbereichen “Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung” und “Wasserbau und Gewässerökologie”. Exemplarisch genannt seinen:
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| Förderhöhe | Anteilsfinanzierung mit Förderquote 50 %, mindestens 10.000 € |
| Fristen | Förderanträge sind spätestens bis einschließlich 1. Oktober vor Beginn des Jahres, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll, bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen. |
| Verwandte Suchbegriffe | Versorgungssicherheit, Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserschutzgebiete, Renaturierung, Wiedervernässung, Flussauen, Polderflächen, Retention |
Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024