Ideenschmiede für nachhaltige Städte und Regionen

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können herausragende unkonventionelle Ideen entwickelt und ausprobiert werden, ob deren Funke zündet („Urban Ignite“). Daran kann sich gegebenenfalls eine Forschungs-, Weiterentwicklungs- und Umsetzungsphase anschließen („Urban Impact“).

AnsprechstellenBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), DLR Projektträger
InternetIdeenschmiede
Antragsteller

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)),
  • Universitäten/Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen,
  • gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, SportVereine und Verbände.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Privatpersonen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Förderungen

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und explorative, risikobehaftete Ansätze verfolgen. Die Förderung adressiert insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Handlungsfelder in Städten und Regionen:

  • Klimaneutrale und nachhaltige urbane und regionale Mobilität, Lieferverkehre/Logistik und Verkehrsinfrastrukturen;
  • Effiziente und suffiziente Gebäude- und Flächennutzung sowie bezahlbarer Wohnraum;
  • Nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadt- und Ortskerne;
  • Kommunale Daseinsvorsorge;
  • Zukunftsthemen einer nachhaltigen Entwicklung von Städten und Regionen.

"Urban Ignite" (Phase 1):

Im Rahmen von „Urban Ignite“ (Phase 1) werden kurze, prägnante Ideenskizzen gefördert, die ein hohes Innovationspotenzial und transformative Perspektiven erkennen lassen. Die Ideen können sich in einem sehr frühen Stadium befinden und mit Unsicherheiten und Risiken behaftet sein. Die Ideen sollen:

  • technologische und soziale Innovationen integrativ denken;
  • erste Umsetzungs- und Wirkungsperspektiven aufzeigen.

Die resultierenden Erkenntnisse beziehungsweise Ergebnisse aus „Urban Ignite“ sollen in einem Ergebnispapier dargestellt sowie für mögliche Stakeholder zielgruppengerecht aufbereitet und verbreitet werden. Gegebenenfalls kann aufbauend auf den Ergebnissen des „Urban Ignite“ ein Konzept für eine weitere Förderung in Phase 2 „Urban Impact“ vorgelegt werden.

Mutige Ideen dürfen auch „scheitern“. In diesem Fall wird erwartet, dass sich die Ergebnispapiere transparent auch mit den Faktoren auseinandersetzen, die dazu führen, dass die Idee nicht umgesetzt werden kann.

“Urban Impact” – Von der Idee zur Wirkung in Stadt und Region (Phase 2):

Es ist geplant, einzelne Ideen aus „Urban Ignite“ im Rahmen von „Urban Impact“ (Phase 2) in inter- und trans­disziplinären Verbundprojekten weiterzuentwickeln, zu erproben und umzusetzen. Die Vorhaben sollen:

  • innovative und visionäre Lösungen voranbringen;
  • diese in Reallaboren in Städten und Regionen erproben;
  • relevante Praxisakteure (zum Beispiel Kommunen, Unternehmen, gesellschaftliche Organisationen) aktiv einbinden;
  • wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischer Umsetzung verknüpfen;
  • Wirkungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Übertragbarkeit und Skalierbarkeit analysieren.

Dabei wird besonderer Wert auf eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Verbundpartner (Wissenschaft, Praxis) gelegt, um die Praxistauglichkeit und den Transfer der entwickelten Lösungen sicherzustellen und einen messbaren Mehrwert für die beteiligten Städte und Regionen zu generieren.

Förderhöhe

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

"Urban Ignite" (Phase 1):
Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel neun bis zwölf Monate. Der maximale Zuschuss beträgt 85.000 Euro. förderfähig sind Personalausgaben (bis Entgeltgruppe 13), Sachmittel, Reisemittel und die Durchführung von Workshops.

"Urban Impact” (Phase 2):

Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Fristen

In Phase 1 sind dem DLR Projektträger Interessensbekundungen in Form eines ausgefüllten Online-Templates über „easy-Online“ in ausschließlich elektronischer Form vorzulegen und spätestens bis zum 20. Juli 2026, 12 Uhr, (Ausschlussfrist!) über folgenden Link einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=IDEENSCHMIEDE

Es ist geplant, den Zugang zum Antragsverfahren für Phase 1 unter den eingereichten Interessensbekundungen auszulosen. Interessensbekundungen werden auf formale Voraussetzungen (unter anderem die Erfüllung der Vorgaben des Online-Templates) geprüft. Geloste Projekte, die alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, werden zur Einreichung eines vereinfachten Formantrags mit kurzer Frist (voraussichtlich im August 2026) aufgefordert. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Projekte sollten sich auf einen Startzeitpunkt im Herbst 2026 einstellen.

Gesondert benannte Projekte aus Phase 1 können sich in Phase 2 bewerben. Sollte diese Möglichkeit eröffnet werden, werden die Projekte rechtzeitig informiert. In diesem Fall sind dem DLR Projektträger bis spätestens neun Monate nach Start von Phase 1 Projektskizzen in ausschließlich elektronischer Form und in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator (in der Regel der Ideengeberin/dem Ideengeber aus Phase 1) vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe von Phase 2 werden die Verfasser der ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die maximale Geltungsdauer der Förderrichtlinie ist bis 31.12.2032.