| Ansprechstellen | KfW Bankengruppe |
| Internet | KfW 148 |
| Antragsteller | Kommunale Unternehmen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige Antragsteller; Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften) |
| Förderungen | Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum. Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben. Zum 1.02.2026 wurde das Proogramm um das Modul “Energieversorgung” erweitert. Mit diesem können Sie Ihre Investitionen im Bereich Geothermie sowie bei der netzgebundenen Wärme-/Kälteversorgung und der Stromverteilung finanzieren. Hierfür bietet die KfW längere Laufzeiten, längere Tilgungsfreijahre und Abruffristen sowie eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit an. |
| Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und bis zu 50 Mio. Euro (in Einzelfällen auch höher) |
| Kumulierung | Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. |
| Fristen | keine Antragsfristen. |
| Verwandte Suchbegriffe | Vereine |
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen