IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Mit dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebs­mittel für die kommunale Infra­struktur sowie gemein­nützige Unter­nehmen in Deutschland.

AnsprechstellenKfW Bankengruppe
InternetKfW 148 
AntragstellerKommunale Unternehmen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige Antragsteller; Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften)
Förderungen

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
  • Versorgung und Entsorgung
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Betriebsmittel
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Ausstattung

Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.

Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben.

Zum 1.02.2026 wurde das Proogramm um das Modul “Energieversorgung” erweitert. Mit diesem können Sie Ihre Investitionen im Bereich Geothermie sowie bei der netzgebundenen Wärme-/Kälteversorgung und der Stromverteilung finanzieren. Hierfür bietet die KfW längere Laufzeiten, längere Tilgungsfreijahre und Abruffristen sowie eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit an. 

FörderhöheZinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und bis zu 50 Mio. Euro (in Einzelfällen auch höher)
KumulierungEine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. 
Fristenkeine Antragsfristen. 
Verwandte SuchbegriffeVereine