| Ansprechstellen | KfW Bankengruppe |
| Internet | KfW 148 |
| Antragsteller | Kommunale Unternehmen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige Antragsteller; Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften) |
| Förderungen | Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum. Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben. Zum 1.02.2026 wurde das Programm um das Modul “Energieversorgung” erweitert. Mit diesem können Sie Ihre Investitionen im Bereich Geothermie sowie bei der netzgebundenen Wärme-/Kälteversorgung und der Stromverteilung finanzieren. Hierfür bietet die KfW längere Laufzeiten, längere Tilgungsfreijahre und Abruffristen sowie eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit an. |
| Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und bis zu 50 Mio. Euro (in Einzelfällen auch höher, im Modul Energieversorgung bis 100 Mio. Euro). Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung. |
| Kumulierung | Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. |
| Fristen | keine Antragsfristen. |
| Verwandte Suchbegriffe | Vereine |
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (KfW 148)