| Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW), Innovationszentrum Zirkuläres Bauen (InZiBau) bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
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| Antragsteller | Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg sowie kommunale öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe, kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen mit privatrechtlicher Unternehmensform, an denen kommunale Gebietskörperschaften mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind. |
| Förderungen | Gefördert werden externe Beratungsleistungen für kommunale Bauvorhaben in den frühen Planungsphasen Bedarfsplanung, Architekturwettbewerb sowie Vorentwurfs- und Entwurfsplanung. Die Beratung muss sich an der „Handlungshilfe für Kommunen zum zirkulären, nachhaltigen und klimagerechten Bauen“ der LUBW orientieren. Ziel ist es, zirkuläre und ressourcenschonende Ansätze frühzeitig in die Planung einzubeziehen und insbesondere den Erhalt, die Sanierung und den Ausbau bestehender Gebäude zu prüfen. |
| Förderhöhe | 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mehr als 5.000 Euro und höchstens 28.000 Euro je Fördervorhaben. Pro Beratungsphase können maximal 8 Beratertage angesetzt werden; je Beratertag sind Kosten bis maximal 1.300 Euro brutto förderfähig. |
| Fristen | Anträge können bis spätestens 30.09.2027 eingereicht werden. Die Beratung muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein. Mit der Beauftragung der Beratungsleistung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Kontakt: zirkulaeres-bauen@um.bwl.de |
Initialberatung Zirkuläres Bauen
um.bwl.de