Initialberatung Zirkuläres Bauen

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Kommunen, die zirkuläres und ressourcenschonendes Bauen frühzeitig in die Planung kommunaler Bauvorhaben integrieren möchten. Insbesondere sollen der Erhalt, die Sanierung und der Ausbau bestehender Gebäude vor einem Abriss und Neubau geprüft werden.

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW), Innovationszentrum Zirkuläres Bauen (InZiBau) bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Internet

Initialberatung zirkuläres Bauen

Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Initialberatungen zum zirkulären Bauen (Stand: Juni 2026)

AntragstellerGemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg sowie kommunale öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe, kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen mit privatrechtlicher Unternehmensform, an denen kommunale Gebietskörperschaften mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind.
FörderungenGefördert werden externe Beratungsleistungen für kommunale Bauvorhaben in den frühen Planungsphasen Bedarfsplanung, Architekturwettbewerb sowie Vorentwurfs- und Entwurfsplanung. Die Beratung muss sich an der „Handlungshilfe für Kommunen zum zirkulären, nachhaltigen und klimagerechten Bauen“ der LUBW orientieren. Ziel ist es, zirkuläre und ressourcenschonende Ansätze frühzeitig in die Planung einzubeziehen und insbesondere den Erhalt, die Sanierung und den Ausbau bestehender Gebäude zu prüfen.
Förderhöhe90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mehr als 5.000 Euro und höchstens 28.000 Euro je Fördervorhaben. Pro Beratungsphase können maximal 8 Beratertage angesetzt werden; je Beratertag sind Kosten bis maximal 1.300 Euro brutto förderfähig.
FristenAnträge können bis spätestens 30.09.2027 eingereicht werden. Die Beratung muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein. Mit der Beauftragung der Beratungsleistung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Kontakt: zirkulaeres-bauen@um.bwl.de