Interreg

Seit mehr als 30 Jahren unterstützt Interreg die grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten. Energie und Klimawandel sowie Umwelt- und Ressourcenschutz sind hierbei wichtige Handlungsbereiche.

AnsprechstellenEuropäische Kommission; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (MLW)
InternetInterreg
Antragsteller

Als Projektpartner kommen alle öffentlichen und privaten Organisationen in Frage, die eine juristische Person sind. Förderfähige Partnerinnen oder Partner können sein:

  • öffentlichen Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • Kammern, Vereine und Verbände
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • sonstige private Organisationen
  • Nichtregierungsorganisationen

Für jedes Interreg-Projekt muss ein Lead Partner bestimmt werden, der sich um die Einreichung des Antrags beim zuständigen Programmsekretariat kümmert und die leitende Projektsteuerung übernimmt.

FörderungenInterreg, oder wie es offiziell heißt, die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 30 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel zu Energie und Klimawandel, Umwelt- und Ressourcenschutz, beim Arbeitsmarkt und sozialen Themen und im Verkehr. Interreg wird in den vier Aktionsbereichen “grenzüberschreitend”, “transnational”," interregional" und “in Randlage der EU” umgesetzt. Baden-Württemberg ist an den Programmräumen "Alpenraum", “Donauraum”, “Mitteleuropa” und "Nordwesteuropa" beteiligt.
FörderhöheDie Kofinanzierung durch die EU reicht je nach Programmraum von 60 Prozent (Nordwesteuropa) und 90 Prozent (Donauraum)
Fristen

Meist muss zunächst eine Interessenbekundung oder eine Projektskizze vorgelegt werden. Wenn diese die geforderten Kriterien erfüllt, wird das Projektkonsortium dazu eingeladen, einen vollständigen Antrag einzureichen (zweistufiges Verfahren).

Zeitlich können Projektanträge im Rahmen von Projektaufrufen, sogenannten „Calls“, bei den jeweiligen Programmsekretariaten eingereicht werden. Diese werden je nach Programmraum ein bis zweimal pro Jahr veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des jeweiligen Programmraums und bei der Ansprechstelle für Baden-Württemberg beim MLW

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