Investitionskredit Energieversorgung (KfW 548)

Der Investitionskredit Energieversorgung bietet eine langfristige Finanzierung für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.

AnsprechstellenKfW Bankengruppe
InternetKfW 548
AntragstellerUnternehmen mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, Kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften, Energiegenossenschaften
Förderungen

Der Investitionskredit Energieversorgung bietet eine langfristige Finanzierung für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Die Förderbereiche lauten:

  • Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze
  • Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
  • Neubau und Erweiterung von Speichern für die Nutzung in Wärme-/Kältenetzen
  • Neubau und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen 
Förderhöhe

Konditionen:

  • Die Kredithöhe beträgt bis zu 100 Mio. Euro pro Vorhaben (jedoch mehr als 3 Mio. Euro).
  • Die KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos gegenüber dem durchleitenden Finanzierungspartner.
  • Die laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
KumulierungEine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. 
Fristenkeine Antragsfristen; der Kredit ist bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank, Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank) vor Vorhabenbegiinn zu beantragen. 
Verwandte Suchbegriffekommunale Wärmeplanung, Stadtwerke, Netzplanung, Netzinfrastruktur