| Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe |
| Internet | KfW 266 |
| Antragsteller | Antragsberechtigt sind alle Investoren, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten. Dazu gehören:
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| Förderungen | Die KfW fördert den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden (z. B. Büros, Praxisräume oder Handelsflächen) zu Wohnraum. Der Umbau zu Wohnzwecken muss nicht das gesamte Gebäude umfassen. Nach Umbau kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen. Ebenso fördern wir Kosten für Fachplanung- und Bauegleitung, die während der Umsetzung des Umbaus entstehen. |
| Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von 30 Prozent und bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit (entspricht maximal 100.000 Euro an förderfähigen Kosten je Wohneinheit). Die maximale Zuschusshöhe beträgt 300.000 Euro für mehrere Wohneinheiten, falls in den letzten 3 Jahren keine De-minimis Beihilfen bezogen wurden. |
| Fristen | keine Fristen |
| Verwandte Suchbegriffe | Wohngebäude, Gewerbegebäude, Kauf, Immobilie, Suffizienz, Sanierung |
KfW "Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266)