KfW "Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266)

Die KfW bietet einen Zuschuss für alle, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
InternetKfW 266
Antragsteller

Antragsberechtigt sind alle Investoren, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten. Dazu gehören:

  • Privatpersonen und Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und SportVereine
  • kommunale Gebietskörperschaften‍‌ und Zweckverbände
  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Förderungen

Die KfW fördert den Umbau‍‌ von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden (z. B. Büros, Praxisräume oder Handelsflächen) zu Wohnraum. Der Umbau zu Wohnzwecken muss nicht das gesamte Gebäude umfassen. Nach Umbau kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.

Ebenso fördern wir Kosten für Fachplanung- und Bauegleitung, die während der Umsetzung des Umbaus entstehen.

FörderhöheZuschuss in Höhe von 30 Prozent und bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit (entspricht maximal 100.000 Euro an förderfähigen Kosten je Wohneinheit). Die maximale Zuschusshöhe beträgt 300.000 Euro für mehrere Wohneinheiten, falls in den letzten 3 Jahren keine De-minimis Beihilfen bezogen wurden.
Fristenkeine Fristen
Verwandte SuchbegriffeWohngebäude, Gewerbegebäude, Kauf, Immobilie, Suffizienz, Sanierung