| Ansprechstelle | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), NOW GmbH |
| Internet | Förderrichtlinie vom 19.01.2026 (Geltungsdauer: 31.12.2029) |
| Antragstellende | Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Sie müssen Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur klima- und umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden. |
| Förderungen | Es werden Vorhaben der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Vorhaben zur Investition in die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und Lade- und Betankungsinfrastrukturen gefördert. |
| Förderhöhe | Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gemäß Artikel 36a AGVO in Form einer Anteilsfinanzierung für ein technologisch abgrenzbares Gesamtvorhaben an einem Flughafen und wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag von maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, davon maximal 6 Millionen Euro für bauliche Investitionsmaßnahmen, begrenzt. Die maximale Förderquote beträgt 70 % der förderfähigen Investitionen. |
| Fristen | Es bestehen Förderaufrufe für Forschungsvorhaben und für investive Maßnahmen. Aktuelle Aufrufe: 1. Forschung, Entwicklung und Innovation: Projektskizzen sind im Zeitraum 10.02.2026 bis 27.04.2026 einzureichen (zweistufiges Verfahren, Online-Einreichung über easy-Online) 2. Investive Maßnahmen: Anträge sind im Zeitraum 10.02.2026 bis 16.06.2026 einzureichen (Online-Einreichung über easy-Online). |
Klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen