Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) |
Internet | |
Antragsteller | natürliche oder juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaften. Ausgenommen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen. Die Bewirtschaftung der Waldfläche durch den Zuwendungsempfänger ist durch die Vorlage eines aktuellen Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid) zu belegen. Nach der Bewilligung ist ein Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über klimaangepasste Waldbewirtschaftung entsprechend der Richtlinie zu erbringen. |
Förderungen | Zusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", das den Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern über die Förderung gezielter Maßnahmen weiter beschleunigt, wird mit dieser Förderrichtlinie das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS etabliert. Dieses schafft finanzielle Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Das kann zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereiches eines Waldes sein. Mit dem Förderprogramm soll so die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteter Mischwälder unterstützt werden, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen. |
Förderhöhe | Zuschuss bis 240 Euro pro Hektar und Jahr |
Fristen | Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt in zwei aufeinander folgenden Schritten: Geltungsdauer: 31.12.2026 |
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS
