KlimaWildnis

Bis zu 100 % Förderung für Kauf oder Nutzung von kleineren Flächen für die Wildnisförderung und von KlimaWildnisBotschafter*innen als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz (90 % Förderung)

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz
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KlimaWildnis

Förderrichtlinie

Antragsberechtigte

Angesprochen werden mit diesem Förderprogramm Akteur*innen, die kleinere Flächen (Waldflächen und auch Flächen in Seen, Mooren und Auen sowie an Küsten) für die Herstellung einer eigendynamischen Entwicklung ankaufen, dauerhaft betreuen und damit langfristig als Kohlenstoffspeicher sichern möchten.

Antragsberechtigt sind: 

  • Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen,
  • weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie
  • gemeinnützige Organisationen mit entsprechend dieser Richtlinie einschlägigen satzungsgemäßen Zielen.
Förderungen

Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Programm „KlimaWildnis“ des Bundesumweltministeriums 

  • den Ankauf von kleineren Flächen (ab 25 ha bzw. 50 ha), den Flächentausch und eingeschränkt auch den Ankauf von Nutzungsrechten und den finanziellen Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht und die dauerhafte Sicherung der Wildnisentwicklung auf diesen Flächen sowie
  • die Einstellung von KlimaWildnisBotschafter*innen (KWB), die helfen sollen, die Entwicklung von Wildnis insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene vorzubereiten, voranzutreiben und umzusetzen.
FörderhöheDer Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bei den KlimaWildnisBotschafter*innen bis zu 90% und bei den Flächen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
FristenDie Förderung kann fortlaufend bis 31.12.2027 über das Online-Portal des Bundes beantragt werden.
Verwandte SuchbegriffeKlimaanpassung, Klimaschutzanpassung, Renaturierung, Grünzüge, Stadtklima, Personalstellen