Kommunale Holzbau-Scouts – Impulsförderung für klimafreundliches Bauen in Kommunen

Mit der zeitlich befristeten Förderung kommunaler Holzbau-Scouts soll die Umsetzung klima- und ressourcenschonender Bauweisen in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs gezielt vorangebracht werden.

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH 
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Kommunale Holzbau-Scouts

Förderaufruf als pdf

AntragsberechtigteStädte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften (auch interkommunale Lösungen oder gemeinsame Antragstellung möglich)
FörderungenGefördert werden zusätzliche Personalstellen mit fachlichem Hintergrund Holzbau: Mit der zeitlich befristeten Förderung kommunaler Holzbau-Scouts soll die Umsetzung klima- und ressourcenschonender Bauweisen in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs gezielt vorangebracht werden. Die Holzbau-Scouts tragen dazu bei, Holzbau auf konzeptioneller, planerischer und administrativer Ebene zu verankern – z. B. bei kommunalen Neubau- und Sanierungsvorhaben in Holz- oder Hybridbauweise bis hin zu ressourcenschonenden Quartiersentwicklungen und Nachverdichtungsstrategien. Ein weiterer Aufgabenbereich liegt in der Erarbeitung von kommunalen Leitlinien und Strategien zum Holzbau sowie deren Integration in Klimaschutzpläne. Gleichzeitig profitieren kommunale Fachämter wie Bauverwaltung, Baugenehmigung, Kämmerei oder Vergabestellen durch den gezielten Wissenstransfer und die Vermittlung von Beratungsangeboten.
Auch Investoren, Bauschaffende und die Bürgerschaft erhalten kompetente Ansprechpartner vor Ort. Die Holzbau-Scouts sollen dabei helfen, interne Prozesse effizienter zu gestalten, Fördermittel gezielter zu nutzen und den Beitrag der Kommune zur Erreichung der Klimaschutzziele sichtbar zu machen. Besonderes Gewicht hat darüber hinaus die landesweite Vernetzung der Holzbau-Scouts: Durch Austausch, Kooperation und Multiplikation von Wissen und Angeboten wird die Holzbau-Offensive des Landes auf der kommunalen Ebene wirksam.
FörderhöheFestbetrag für max. eine zusätzliche Stelle je Kommune in Höhe von bis zu 78.600 Euro pro Jahr im höheren Dienst (TVöD 13) oder in Höhe von bis zu 75.800 Euro je Jahr im gehobenen Dienst (TVöD 9b bis 12) für 2 Jahre. Auch Teilzeitstellen sind möglich. Pflicht der Kommune: Weiterbeschäftigung der Stelle für mind. ein weiteres Jahr aus Eigenmitteln. Die Förderquote beträgt damit rund Zweidrittel der förderfähigen Personalkosten. 
Fristen30.03.2026
Verwandte SuchbegriffeGebäude, Sanierung, Niedrigenergie, Nullenergie, Suffizienz, Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit