| Ansprechstellen | KfW Bankengruppe |
| Internet | KfW 549 |
| Antragsteller | in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunaler Beteiligung (direkt oder indirekt), davon mindestens 25 % durch kommunale Gebietskörperschaften; Projektgesellschaften – unabhängig vom Gesellschafterhintergrund |
| Förderungen | Der KfW-Konsortialkredit Energieversorgung bietet gewerblichen und kommunalen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Die Förderbereiche lauten:
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| Förderhöhe | Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel in einer Spanne von 10 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro liegt. Eine Beteiligung an Finanzierungen mit einer Laufzeit von mehr als 25 Jahren ist nicht möglich. Die Finanzierung der KfW kann bis zu 50 Prozent der Finanzierung betragen. |
| Kumulierung | Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Ausfallrisiko nicht mehr als 50 Prozent beträgt. |
| Fristen | keine Antragsfristen; die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners (Ihre Hausbank, Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank) entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung. |
| Verwandte Suchbegriffe | kommunale Wärmeplanung, Stadtwerke, Netzplanung, Netzinfrastruktur |
Konsortialkredit Energieversorgung (KfW 549)