Konsortialkredit Energieversorgung (KfW 549)

Der KfW-Konsortialkredit‍‌ Energieversorgung bietet gewerblichen und kommunalen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.

AnsprechstellenKfW Bankengruppe
InternetKfW 549
Antragstellerin- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunaler Beteiligung (direkt oder indirekt), davon mindestens 25 % durch kommunale Gebietskörperschaften; Projektgesellschaften – unabhängig vom Gesellschafterhintergrund
Förderungen

Der KfW-Konsortialkredit‍‌ Energieversorgung bietet gewerblichen und kommunalen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Die Förderbereiche lauten:

  • Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze
  • Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
  • Neubau und Erweiterung von Speichern für die Nutzung in Wärme-/Kältenetzen
  • Neubau und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen 
FörderhöheDie KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel in einer Spanne von 10 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro liegt. Eine Beteiligung an Finanzierungen mit einer Laufzeit von mehr als 25 Jahren ist nicht möglich. Die Finanzierung der KfW kann bis zu 50 Prozent der Finanzierung betragen.
KumulierungDie Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Ausfallrisiko nicht mehr als 50 Prozent beträgt.
Fristenkeine Antragsfristen; die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners‍‌ (Ihre Hausbank, Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank) entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.
Verwandte Suchbegriffekommunale Wärmeplanung, Stadtwerke, Netzplanung, Netzinfrastruktur