Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, um den Straßengüterverkehr klima- & umweltverträglicher zu gestalten. Die Übersichtsseite des Projektträger Jülichs bündelt 3 Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen sowie Förderbedingungen & Fristen

AnsprechstellenBundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Jülich (PtJ)
InternetPtJ – Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
AntragsstellerAufruf A: ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
Aufruf B: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Aufruf C: juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
FörderungenAufruf A: nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU auf selbst genutzten Flächen, inkl. Netzanschluss, Managementsysteme und Batteriespeicher; mind. 50 kW je Ladepunkt
Aufruf B: nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf selbst genutzten Flächen, inkl. Netzanschluss, Managementsysteme und Batteriespeicher; mind. 50 kW je Ladepunkt
Aufruf C: öffentliche Ladeinfrastruktur, inkl. Netzanschluss, Managementsysteme und Batteriespeicher; mind. 100 kW je Ladepunkt und 1.500 kW je Standort
FörderhöheAufruf A: 500 Euro netto je kW; max. 300.000 Euro (De-minimis) bzw. 1 Mio. Euro (AGVO)
Aufruf B: bis zu 500 Euro netto je kW; max. 5 Mio. Euro
Aufruf C: bis zu 500 Euro netto je kW; max. 5 Mio. Euro
FristenAufruf A: 05.06.2026 bis 30.09.2026, ggf. früher bei ausgeschöpften Mitteln
Aufruf B: 26.05.2026 bis 07.07.2026
Aufruf C: 26.05.2026 bis 07.07.2026