Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw)

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, um den Straßengüterverkehr klima- und umweltverträglicher zu gestalten.

AnsprechstellenBundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Jülich (PtJ)
InternetPtJ – Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
AntragsstellerAufruf A: ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
Aufruf B: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Aufruf C: juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Förderungen

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur im batterieelektrischen Schwerlastverkehr. Die Übersichtsseite des Projektträger Jülichs bündelt drei Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen sowie Förderbedingungen und Fristen.

Aufruf A: nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU auf selbst genutzten Flächen, inkl. Netzanschluss, Managementsysteme und Batteriespeicher; mind. 50 kW je Ladepunkt
Aufruf B: nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf selbst genutzten Flächen, inkl. Netzanschluss, Managementsysteme und Batteriespeicher; mind. 50 kW je Ladepunkt
Aufruf C: öffentliche Ladeinfrastruktur, inkl. Netzanschluss, Managementsysteme und Batteriespeicher; mind. 100 kW je Ladepunkt und 1.500 kW je Standort

FörderhöheAufruf A: 500 Euro netto je kW; max. 300.000 Euro (De-minimis) bzw. 1 Mio. Euro (AGVO)
Aufruf B: bis zu 500 Euro netto je kW; max. 5 Mio. Euro
Aufruf C: bis zu 500 Euro netto je kW; max. 5 Mio. Euro
FristenAufruf A: 05.06.2026 bis 30.09.2026, ggf. früher bei ausgeschöpften Mitteln
Aufruf B: 26.05.2026 bis 07.07.2026
Aufruf C: 26.05.2026 bis 07.07.2026