Laden im Mehrparteienhaus

Das Bundesministerium für Verkehr fördert seit 2026 den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

AnsprechstellenBundesministerium für Verkehr (BMV); Antragstellung über den Projektträger PwC (PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft); 
für Fragen zum Förderprogramm: Kontaktteam “Laden im Mehrparteienhaus” (Tel. 030 26 36 4444, E-Mail: info@laden-im-mehrparteienhaus.de)
InternetLaden im Mehrparteienhaus
Antragsteller
  • WEG,
  • KMU und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung,
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
Förderungen

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in oder an Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, darunter Vorverkabelung, Ladepunkte, technische Ausrüstung, Netzanschluss und erforderliche Baumaßnahmen. 

Zentrale Voraussetzungen sind u. a., dass pro Objekt mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 Prozent aller Stellplätze elektrifiziert bzw. mindestens vorverkabelt werden; die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. 

FörderhöheDer Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox oder bis zu 2.000 Euro mit einem bidirektionalen Ladepunkt. 
FristenAntragstellung ab 15.04.2026. Für WEG, KMU und private Eigentümer ist die Antragstellung bis 10.11.2026 möglich. Für Unternehmen mit großen Wohnbeständen läuft ein wettbewerbliches Verfahren mit Frist bis 15.10.2026. 
Weitere SuchbegriffeLaden, Wallbox, Wohnungseigentümergemeinschaft, Elektromobilität, Elektroauto, kleine und mittlere Unternehmen.