| Ansprechstellen | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Untere Forstbehörden (UFBen) |
| Internet | Nachhaltige Waldwirtschaft |
| Antragsberechtigte | Natürliche sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts |
| Förderungen | Teil A - Förderung der Erstaufforstung Teil B – Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung Teil C - Förderung von Gemeinschaftswäldern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Teil D - Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur Teil E - Waldnaturschutzförderung Teil F - Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald Teil G - Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald |
| Förderhöhe | Abhängig von Förderbereich, Maßnahme und Fördernehmer werden Zuschüsse als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Es gelten maßnahmenspezifische Mindestbewilligungsbeträge, Zuwendungshöchst- und Pauschalsätze. |
| Fristen | Anträge sollen bei der zuständigen unteren Forstbehörde möglichst bis 31. Januar und 31. Juli eines Jahres vorgelegt werden. |
| Verwandte Suchbegriffe | Waldbewirtschaftung, Böden, Waldboden, CO2-Speicher, Senkenwirkung, Wildnis, Naturpark, Artenschutz, Biodiversität, Borkenkäfer |
Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)