Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)

Die Förderrichtlinie dient der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit gemäß § 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG).

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Untere Forstbehörden (UFBen)
InternetNachhaltige Waldwirtschaft
AntragsberechtigteNatürliche sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
FörderungenTeil A - Förderung der Erstaufforstung
Teil B – Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
Teil C - Förderung von Gemeinschaftswäldern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Teil D - Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
Teil E - Waldnaturschutzförderung
Teil F - Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald
Teil G - Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
FörderhöheAbhängig von Förderbereich, Maßnahme und Fördernehmer werden Zuschüsse als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Es gelten maßnahmenspezifische Mindestbewilligungsbeträge, Zuwendungshöchst- und Pauschalsätze.
FristenAnträge sollen bei der zuständigen unteren Forstbehörde möglichst bis 31. Januar und 31. Juli eines Jahres vorgelegt werden.
Verwandte SuchbegriffeWaldbewirtschaftung, Böden, Waldboden, CO2-Speicher, Senkenwirkung, Wildnis, Naturpark, Artenschutz, Biodiversität, Borkenkäfer