Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026)

Das Bundesministerium für Verkehr (BDV) fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit.

AnsprechstellenBundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation für den Wandel in der Mobilität (NOW GmbH)
Internet

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation vom 13. November 2025

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung vom 13. November 2025

AntragstellerAntragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Förderungen

Ziel des Förderprogramms ist es, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Im Rahmen wechselnder Förderaufrufe gefördert werden:

1. Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt.

2. Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeugen.

3. Nutzfahrzeuge mit wasserstoffbasierten Antrieben

Förderhöhe

1. Elektrolyseanlagen werden mit bis zu 45 % der Investitionsausgaben bezuschusst.

2. Wasserstofftankstellen können mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Die Zuwendung darf allerdings einen Höchstbetrag von 4 Mio. € nicht überschreiten.

3. Ein Nutzfahrzeug mit wasserstoffbasiertem Antrieb kann mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben bezuschusst werden. Die Zuwendung pro Paketantrag darf 3 Mio. € für Fahrzeuge und pro Fahrzeug einen spezifischen Höchstbetrag nicht überschreiten. 

Der aktuelle Förderaufruf richtet sich an 2. und 3., wobei der Zuschuss auf 7 Mio. € pro Projektantrag bzw. auf 4 Mio. € pro Wasserstofftankstelle und 3 Mio. € für Fahrzeuge begrenzt ist.

FristenDer aktuelle Förderaufruf ist bis 31.05.2026 geöffnet. Antragsunterlagen und Zugang zum Online-Antragsportal über die Wesbseite des Projektträgers Jülich