Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)

Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien
InternetStädtebauförderung
AntragstellerStädte und Gemeinden
FörderungenGefördert werden nichtinvestive Projekte, die die Zwecke des gebietsbezogenen
integrierten Entwicklungskonzepts im jeweiligen Sanierungsgebiet unterstützen und
insbesondere zur
• Belebung der (Quartiers-)Zentren,
• Stärkung der bedarfsgerechten Nahversorgung,
• Verbesserung des Stadtteilimages durch Erhöhung der Nutzungsvielfalt und
Stärkung des Zusammenhalts im Quartier,
• Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements,
• Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen
(z.B. in Form von Kinder- Jugendbeteiligung bei Planungsprozessen),
• Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit,
• Integration von Migrantinnen und Migranten,
• Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
• Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier,
beitragen und die ohne die Zuwendung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang
verwirklicht werden können.
FörderhöheAnteilsfinanzierung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches
Erneuerungsgebiet beträgt 100.000 Euro.
Fristen

30. November 2025 (Programmjahr 2025)

Geltungsdauer VwV: 31.12.2028

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