| Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien |
| Internet | Städtebauförderung |
| Antragsteller | Städte und Gemeinden |
| Förderungen | Gefördert werden nichtinvestive Projekte, die die Zwecke des gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepts im jeweiligen Sanierungsgebiet unterstützen und insbesondere zur • Belebung der (Quartiers-)Zentren, • Stärkung der bedarfsgerechten Nahversorgung, • Verbesserung des Stadtteilimages durch Erhöhung der Nutzungsvielfalt und Stärkung des Zusammenhalts im Quartier, • Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements, • Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen (z.B. in Form von Kinder- Jugendbeteiligung bei Planungsprozessen), • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, • Integration von Migrantinnen und Migranten, • Inklusion von Menschen mit Behinderungen, • Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier, beitragen und die ohne die Zuwendung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang verwirklicht werden können. |
| Förderhöhe | Anteilsfinanzierung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt 100.000 Euro. |
| Fristen | 30. November 2025 (Programmjahr 2025) |
| Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)