On-Demand Verkehre

Mit dem Förderprogramm „On-Demand Verkehre“ werden die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten finanziell unterstützt.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw), Zukunftsnetzwerk ÖPNV
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On-Demand Verkehre

Förderrichtlinie 2026, aktualisiert am 29.06.2026

AntragsberechtigteAufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
FördergegenstandGefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten zur Erschließung eines Ober- oder Mittelzentrums (gem. LEP). Dies muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
FörderhöheDie Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten auf maximal fünf Jahre. Die Verkehre müssen bis spätestens 31.12.2027 den Betrieb aufgenommen haben. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 % und reduziert sich in den Folgejahren um jährlich 10 %. Sofern der Antragssteller eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen Landesdesign (Komplett-Branding) sicherstellt, erhöht sich die Förderquote des Antragsstellers um 10 %-Punkte pro Förderjahr. Damit lässt sich ein Zuwendungsbetrag von insgesamt max. 2 Mio. € als Zuschuss für den gesamten Förderzeitraum erreichen.
FristenDie vollständigen Förderanträge waren bis zum 30. September 2026 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen.
Verwandte SuchbegriffeOn-Demand, auf Abruf, ÖPNV, Verkehr auf dem Land, ländlicher Raum, ländlichen Raum, Mittelbereich