| Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw), Zukunftsnetzwerk ÖPNV |
| Internet | |
| Antragsberechtigte | Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben. |
| Fördergegenstand | Gefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten zur Erschließung eines Ober- oder Mittelzentrums (gem. LEP). Dies muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen. |
| Förderhöhe | Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten auf maximal fünf Jahre. Die Verkehre müssen bis spätestens 31.12.2027 den Betrieb aufgenommen haben. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 % und reduziert sich in den Folgejahren um jährlich 10 %. Sofern der Antragssteller eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen Landesdesign (Komplett-Branding) sicherstellt, erhöht sich die Förderquote des Antragsstellers um 10 %-Punkte pro Förderjahr. Damit lässt sich ein Zuwendungsbetrag von insgesamt max. 2 Mio. € als Zuschuss für den gesamten Förderzeitraum erreichen. |
| Fristen | Die vollständigen Förderanträge waren bis zum 30. September 2026 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen. |
| Verwandte Suchbegriffe | On-Demand, auf Abruf, ÖPNV, Verkehr auf dem Land, ländlicher Raum, ländlichen Raum, Mittelbereich |
On-Demand Verkehre