Reparieren statt Wegwerfen

Ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, können für Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung einen Zuschuss erhalten.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Netzwerk Reparatur-Initiativen, gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
InternetRepair-Cafés
AntragstellerReparaturinitiativen, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind.Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparaturinitiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind.
FörderungenGefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.
FörderhöheJede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen.
FristenDie Frist für Anträge läuft bis zum 31. Oktober 2026. Die Mittel können bis 30.11.2026 abgerufen werden und sind bis 30.06.2027 zu verwenden.
Verwandte SuchbegriffeSuffizienz, Recycling, Wiederverwendung, Re-use