Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
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Antragsteller | Allgemein antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände; Träger von Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung und Hilfe für Menschen; gemeinnützige Vereine, Sportvereine, Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen |
Förderungen | Strategische Förderschwerpunkte: Investive Förderschwerpunkte: |
Förderhöhe | Fördersatz für strategische Förderschwerpunkte bei 40 bis 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 60 bis 90 Prozent; für investive Schwerpunkte 25 bis 70 Prozent (bzw. 40 bis 85 Prozent für finanzschwache Kommunen); abhängig von der Art des Vorhabens zum Teil Förderhöchstgrenzen und Pauschalsätze definiert; Mindestzuwendung: 10.000 Euro. Die Ermittlung der Zuwendung erfolgt 1. für Vorhaben von Kommunen (Gemeinden und Landkreisen) bis zu einer Zuwendungshöhe von sechs Millionen Euro als Festbetragsfinanzierung, 2. für alle nicht-kommunalen Antragsteller sowie für Vorhaben von Kommunen (Gemeinden und Landkreisen) über einer Zuwendungshöhe von sechs Millionen Euro als Anteilsfinanzierung. |
Fristen | Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) ist seit 1. November 2024 in Kraft. Es bestehen keine Fristen. (Geltungsdauer: max. 31.12.2027) |
Verwandte Suchbegriffe | Mobilitätsstationen, multimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Schulprojekte, Bildungseinrichtungen, Personalstellen, Klimaschutzmanager, Warmwasserbereitung, Elektrogeräte, LED |
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
