| Ansprechstellen | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Projektträger Karlsruhe (PTKA) |
| Internet | |
| Antragsteller | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen |
| Förderungen | Ziel der Förderung ist die Entwicklung KI-basierter robotischer Systeme für Anwendungen in der Umwelttechnik, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und zusätzliche Wertschöpfung im CleanTech-Sektor zu generieren. Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Verbundvorhaben, in denen innovative intelligente robotische Systeme für konkrete Anwendungen in den CleanTech-Branchen entwickelt, prototypisch realisiert und möglichst auch unter realitätsnahen Einsatzbedingungen erprobt werden. Die Förderung ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" (FONA) des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). |
| Förderhöhe | Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Als maximale Fördersumme pro Verbundprojekt sind 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Die Laufzeit der Verbundvorhaben soll 24 bis maximal 30 Monate betragen. |
| Fristen | Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. September 2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über „easy-Online“ vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge in der zweiten verfahrensstufe ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Die maximale Geltungsdauer der Förderrichtlinie ist bis 31.12.2031. |
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