Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen; Sportvereine können über ihre Kommune in Projekte eingebunden werden, können selbst aber keine direkten Förderanträge stellen. |
Förderungen | Gefördert werden investive Maßnahmen an kommunalen Sport-, Schwimm- und Freizeitanlagen, die öffentlich zugänglich sind und der Allgemeinheit dienen. Dazu zählen zum Beispiel Turn- und Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Mehrzweckhallen oder Freianlagen wie Fußball- oder Leichtathletikplätze. Neben der reinen Sanierung werden auch Modernisierungen gefördert, die Energieeffizienz und Klimaschutz berücksichtigen – etwa durch energetische Gebäudesanierungen, den Einsatz nachhaltiger Materialien oder barrierefreie Umgestaltungen. |
Förderhöhe | Die Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 250 000 Euro und 8 Millionen Euro. Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Kommunen mit einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent. Zudem kann die Bundesförderung mit Landesmitteln kombiniert werden, um den kommunalen Eigenanteil weiter zu senken. |
Fristen | Das digitale Förderportal des BBSR öffnet am 10. November 2025; Projektskizzen können bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden. |
Sanierung kommunaler Sportstätten
