| Ansprechstellen | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Württembergischer Landessportbund (WLSB), Badischer Sportbund (BSB), Badischer Sportbund Freiburg (BSB Freiburg) |
| Internet | |
| Antragsteller | gemeinnützige Sportvereine in Baden-Württemberg, deren Mitgliederzahl ab 01. Januar des Antragsjahrs über 50 liegt und die zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre Mitglied des jeweiligen Sportbunds sind. |
| Förderungen | Bezuschusst werden: - Bau (Neubau, Erweiterung), Kauf (ohne Grunderwerb) - Sanierung - Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen - Umkleide- und Sanitärräume - Geschäftsräume - Schulungsräume - Beleuchtungsanlagen - Besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes - Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse |
| Förderhöhe | Die Förderquote liegt bei 30 Prozent. Anträge mit einem Gesamtaufwand unter 3.500 € werden nicht bezuschusst. |
| Fristen | Anträge auf Zuschüsse können laufend gestellt werden, da es keine festen Meldetermine wie bei anderen Zuschussprogrammen gibt. |
Sportstättenbauförderung Baden-Württemberg