Sportstättenbauförderung Baden-Württemberg

die Sportstättenbauförderung des Landes unterstützt seine Mitglieder mit Zuschüssen für Neubau und Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen. Ebenso wird die energetische Sanierung von Sportstätten bezuschusst.

AnsprechstellenMinisterium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Württembergischer Landessportbund (WLSB), Badischer Sportbund (BSB), Badischer Sportbund Freiburg (BSB Freiburg)
Internet

WLSB

BSB Freiburg

Antragstellergemeinnützige Sportvereine in Baden-Württemberg, deren Mitgliederzahl ab 01. Januar des Antragsjahrs über 50 liegt und die zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre Mitglied des jeweiligen Sportbunds sind.
FörderungenBezuschusst werden:
- Bau (Neubau, Erweiterung), Kauf (ohne Grunderwerb)
- Sanierung
- Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung
dienen
- Umkleide- und Sanitärräume
- Geschäftsräume
- Schulungsräume
- Beleuchtungsanlagen
- Besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes
- Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse
FörderhöheDie Förderquote liegt bei 30 Prozent. Anträge mit einem Gesamtaufwand unter 3.500 € werden nicht bezuschusst.
FristenAnträge auf Zuschüsse können laufend gestellt werden, da es keine festen Meldetermine wie bei anderen Zuschussprogrammen gibt.