| Ansprechstellen | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Projektträger Jülich (PtJ) |
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| Antragsteller | Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und NGOs). |
| Förderungen | Das BMFTR fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten innerhalb von transnationalen Verbundvorhaben, die Beiträge für resiliente Wälder und eine nachhaltige Forst- und Holzwirtschaft leisten. Die eingereichten Projektvorschläge müssen einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden: a.) Resiliente Wälder und Waldlandschaften (Resilient Forests and Forest Landscapes) Hintergrund: FOREST ist eine länderübergreifende Initiative, in der sich europäische und außereuropäische Staaten mit der Europäischen Kommission zu einer strategischen Allianz zusammengeschlossen haben. Die Partnerschaft verfolgt das Ziel, Spitzenforschung und Innovation zu fördern, um die Entwicklung einer nachhaltigen, kreislauforientierten Bioökonomie und die Sicherung der Ressourcensouveränität auf der Grundlage von Waldökosystemen zu unterstützen. Durch eine länderübergreifende Koordinierung will die Partnerschaft Fragmentierung überwinden, Zusammenarbeit und Wissensaustausch fördern und damit die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen, Biodiversität und Bodengesundheit stärken. FOREST wird von der Europäischen Kommission unterstützt und im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ finanziert. Die Förderung ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" (FONA) des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). |
| Förderhöhe | Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. |
| Fristen | Die Förderaufrufe beziehen sich jeweils auf einen Joint Call von FOREST und werden über die Internetseite https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/forest.php veröffentlicht. Insgesamt sind sieben Calls geplant, die jährlich veröffentlicht werden und ein zweistufiges Verfahren umfassen (Pre-Proposal und Full Proposal). Fachliche und administrative Ansprechpartner für die Förderaufrufe werden in den jeweiligen Förderaufrufen benannt. Die Kontaktdaten des FOREST Call-Sekretariats sowie weitere Ansprechpartner in den beteiligten Ländern können den Unterlagen der Joint Calls von FOREST entnommen werden. Zur Einreichung von transnationalen Projektvorschlägen in der ersten (pre-proposals) und zweiten Verfahrensstufe (full proposals) ist das elektronische Antrags- und Begutachtungssystem (ESES – Electronic Submission and Evaluation System) zu nutzen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen in der zweiten Verfahrensstufe ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Die maximale Geltungsdauer der Förderrichtlinie ist bis 31.12.2037. |
Stärkung der Resilienz, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität der europäischen Wälder und der forstbasierten Wirtschaft