Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds

Der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds unterstützt kreative und wegweisende Projekte im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

AnsprechstellenLandeshauptstadt Stuttgart
Internet

Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds

Förderrichtlinie

AntragstellerFörderlinien I und II: Unternehmen, Start‐ups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Europa sowie Ämter und Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart.
jetztklimachen!-Förderung: Zivilgesellschaftliche Organisationen (definiert als eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnütze Kapitalgesellschaften, nichtwirtschaftliche Genossenschaften und nichtwirtschaftliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts) aus Stuttgart.
Förderungen

Der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds unterstützt visionäre Projekte, die aktiv zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Ob Unternehmen, Start‐ups, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder zivilgesellschaftliche Organisationen – alle, die innovative Lösungen für eine klimaneutrale Zukunft in Stuttgart entwickeln, können eine Förderung beantragen.

Förderlinien I und II richten sich an alle, die Projekte mit Fokus auf Wirkung und Skalierung umsetzen möchten. Die jetztklimachen!‐Förderung ist speziell für zivilgesellschaftliche Organisationen konzipiert, die Projekte zur Aktivierung der Gesellschaft im Klimaschutz durchführen.

Alle Projekte müssen innerhalb von maximal 36 Monaten in Stuttgart umgesetzt werden. 

FörderhöheDie Zuschusshöhe beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, wobei für Unternehmen je nach Größe eine Förderquote zwischen 50 % und 70 % gilt. 
Förderlinie I: 85.000 bis 250.000 Euro, Vorschuss bis 20 % der Kosten zzgl. Förderupgrade für besonders erfolgreiche Projekte um maximal weitere 50 %
Förderlinie II: 250.000 bis 500.000 Euro, Vorschuss bis 20 % der Kosten zzgl. Förderupgrade für besonders erfolgreiche Projekte um maximal weitere 50 %
FristenEs bestehen Bewerbungsphasen im Frühjahr und Herbst. Aktuell ist eine Bewerbung in allen Förderlinien bis zum 31. Oktober 2025 digital über das Antragsportal möglich. 
Verwandte SuchbegriffeSportvereine, Klimaneutralität, Teilhabe