| Ansprechstelle | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), DLR Projektträger |
| Internet | Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte |
| Antragsteller | Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Sportvereine und Verbände. |
| Förderungen | Von besonderem Interesse ist die Erforschung, die Erprobung und der Transfer Sozialer Innovationen in den folgenden Handlungsfeldern:
Darüber hinaus können soziale Innovationen in weiteren Handlungsfeldern untersucht werden, sofern sie zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gebäudebestandserneuerung, Umnutzungen sowie zu einer effizienten und suffizienten Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen beitragen und zugleich soziale und ökonomische Herausforderungen zu bewältigen helfen. Aktueller Förderaufruf „Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung“ vom 9.01.2026: Zentral ist hierbei die Frage, welche Beiträge Drohnenanwendungen – konkret so genannte Unmanned Aircraft Systems (UAS) – leisten können, um Herausforderungen einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung effizient bewältigen zu können. |
| Förderhöhe | Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100% gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt. |
| Fristen | Im Rahmen der Bekanntmachung werden – in der Regel alle zwei Jahre – Förderaufrufe auf der Programmwebseite veröffentlicht. Aktueller Förderaufruf mit Frist am 1. April 2026. (Geltungsdauer: max. 31.12.2033) |