Die Kommunalen Landeverbände (KLV) und das Land Baden-Württemberg haben am 8. Juli 2020 ihren Klimaschutzpakt fortgeschrieben. In ihm bekennen sich Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zum Ziel, bis 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Das Land stellt Landkreisen, Städten und Gemeinden in diesem und im kommenden Jahr Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 27 Millionen Euro zur Verfügung, um entsprechende Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen.
Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete den 3. Klimaschutzpakt als wichtiges Instrument, um den Klimaschutz im Land voranzubringen und flächendeckend die Treibhausgasemissionen zu senken: „Landkreise, Städte und Gemeinden werden da aktiv, wo Klimaschutz ganz unmittelbar wirkt. Vor Ort und mitten in der Gesellschaft. Jedes Projekt und jede Maßnahme kommen direkt den Menschen zugute und bringen uns den Klimaschutzzielen näher. Deshalb ist mir der Klimaschutzpakt so wichtig.“
Der Pakt sei eine beiderseitige Willens- und Verpflichtungserklärung, sagte Untersteller. „Wir führen unsere erfolgreichen Klimaschutzprogramme wie „Klimaschutz-Plus“ und „Klimaschutz mit System“ fort beziehungsweise erweitern sie. Und die Kommunen sichern zu, ihr Engagement und ihre Anstrengungen auszubauen. Sei es beispielsweise bei der energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden, bei der Nutzung erneuerbarer Energien oder beim Einsatz energiesparender Computertechnik und Straßenbeleuchtung.“
Um die Wirkung des Paktes zu verstärken, können Gemeinden, Städte und Landkreise den Klimaschutzpakt mit einer Erklärung unterstützen. Bislang sind 278 Kommunen dem Klimaschutzpakt beigetreten. Sie machen damit deutlich, dass sie beim Klimaschutz aktiv sind und dass sie diese Aktivitäten auch weiterentwickeln möchten. Kommunen, die den Klimaschutzpakt unterstützen möchten, können die dafür notwendige, sogenannte unterstützende Erklärung beim Umweltministerium einreichen. Kommunen, die eine Unterstützungserklärung abgeben, haben auch die Möglichkeit eine erhöhte Förderquote im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMOPASS“ zu erhalten.